Energetische Sanierung GEG Materialliste: EPBD, GEG und der Materialbedarf für Wohngebäude in Deutschland
Was die neue EPBD und das GEG bei der Sanierung von Wohngebäuden verlangen, welche U-Werte je Bauteil gelten und welche Materialliste die Sanierung eines Mehrfamilienhauses tatsächlich braucht – von der Dämmung bis zu Zement und Betonstahl.
Deutschland hat rund 19 Millionen Wohngebäude, die meisten davon vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut. Die 2024 verabschiedete Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und das nationale Gebäudeenergiegesetz (GEG) bilden zusammen den Rahmen für ihre Modernisierung. Dieser Beitrag fasst die rechtlichen Anforderungen mit Stand Herbst 2026 zusammen und übersetzt sie in die Materialliste, die ein Bauträger oder Unternehmer für die energetische Sanierung nach GEG braucht.
Energetische Sanierung GEG Materialliste: Was das Recht verlangt
EPBD 2024
Die Richtlinie (EU) 2024/1275 verpflichtet jeden Mitgliedstaat, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch seines Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % gegenüber 2020 zu senken, wobei mehr als die Hälfte der Einsparung aus den schlechtesten Gebäuden kommen muss. Neubauten müssen ab 2030 Nullemissionsgebäude sein, öffentliche Gebäude ab 2028. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Gebäuderenovierungspläne beschließen, Renovierungspässe einführen und Förderungen für reine Fossilkessel ab 2025 auslaufen lassen. Die Umsetzungsfrist endete am 29. Mai 2026. Die Richtlinie verpflichtet keinen einzelnen Eigentümer zur Sanierung; sie verpflichtet den Staat zu einem bestandsweiten Pfad, den er über nationales Recht und Förderung erreicht.
GEG
Das GEG in der seit 1. Januar 2024 geltenden Fassung enthält die Regeln, die ein Eigentümer auf der Baustelle tatsächlich einhalten muss. Für die Sanierung zählen drei Gruppen. Erstens die Bauteilanforderungen der Anlage 7: Wird Außenwand, Dach, Decke oder Fenster eines bestehenden Gebäudes erneuert, darf das neue Bauteil einen maximalen U-Wert nicht überschreiten, zum Beispiel 0,24 W/(m²·K) für Außenwände und Steildächer, 1,3 W/(m²·K) für Fenster und 0,30 W/(m²·K) für Decken gegen unbeheizte Räume oder Erdreich. Zweitens die Nachrüstpflichten: ungedämmte zugängliche oberste Geschossdecken sind zu dämmen, Heizungsrohre in unbeheizten Räumen zu isolieren. Drittens die Heizungsregel: Eine neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen; in Neubaugebieten seit 2024, im Bestand sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt, mit Fristen Mitte 2026 für Großstädte und Mitte 2028 für kleinere Gemeinden. Bestehende Kessel dürfen weiterlaufen und repariert werden.
Regel: Das GEG sagt, welchen U-Wert das Bauteil erreichen muss; es sagt nicht, wie. Die Materialliste folgt aus der Konstruktion, die der Architekt für diesen Wert wählt, nicht aus dem Gesetz.
Vom U-Wert zum Material
Eine massive Ziegel- oder Betonwand eines Wohnblocks der 1960er Jahre hat typischerweise einen U-Wert deutlich über 1 W/(m²·K). Für 0,24 braucht es ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit etwa 14 bis 18 cm Dämmung bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,032 bis 0,040 W/(m·K) oder eine hinterlüftete Fassade mit Mineralwolle ähnlicher Dicke. Steildächer erreichen den Wert mit Zwischen- und Aufsparrendämmung; Flachdächer mit PIR- oder EPS-Platten unter einer neuen Abdichtung. Fenster erreichen Uw 1,3 oder besser mit Zwei- oder Dreifachverglasung in Kunststoff-, Holz- oder thermisch getrennten Aluminiumrahmen. Auf der Heizungsseite kommen eine Wärmepumpe, oft größere Heizkörper oder Fußbodenheizung, ein Warmwasserspeicher und, wo das Dach es erlaubt, eine Photovoltaikanlage hinzu.
Die Materialliste für ein Mehrfamilienhaus
| Gewerk | Materialien | Normen |
|---|---|---|
| Außenwände | EPS- oder Mineralwolle-Dämmplatten, Armierungsmörtel mit Glasfasergewebe, Oberputz, Dübel | EN 13163, EN 13162, WDVS mit ETA |
| Dach | Mineralwolle, Holzfaser oder PIR; Dampfbremse; Abdichtungsbahn oder Ziegel | EN 13162, EN 13171, EN 13165 |
| Fenster und Türen | Rahmen, Isolierglas, Dichtbänder, Fensterbänke | EN 14351-1, EN 1279 |
| Heizung | Wärmepumpe, Puffer- und Warmwasserspeicher, Kupfer- oder Verbundrohr, Heizkörper | EN 14511, EN 14825 |
| Rohbau und Erdarbeiten | Beton für Wärmepumpenfundamente, Balkonsanierung und Kellersohle; Betonstahl B500B; zementgebundene Reparaturmörtel; Baustahl für Balkon- und Aufzugsanbauten | EN 197-1, EN 206, EN 10080, EN 1504, EN 10025 |
| Elektro und PV | Module, Wechselrichter, Verkabelung, Zählerschrank-Umbau | EN 61215, VDE-AR-N 4105 |
Zement und Betonstahl tauchen in fast jeder Sanierung auf, obwohl sie keine Energiemaßnahme sind: Eine Wärmepumpe braucht ein Fundament, thermisch getrennte Balkone werden oft neu gebaut, Kellersohlen werden gedämmt und neu betoniert, und Aufzugsschächte für die Barrierefreiheit brauchen Beton und S355-Stahl. Bei größeren Wohnanlagen reichen diese Mengen, um zu Rohstoffkonditionen mit Werkszeugnissen und Lieferbedingungen nach Incoterms 2020 statt beim Baustoffhändler einzukaufen.
Förderung und Reihenfolge
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Einzelmaßnahmen über BAFA-Zuschüsse und Gesamtstandards über KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss; der Heizungstausch nach GEG hat innerhalb der BEG einen eigenen Förderstrang. Die Förderregeln ändern sich häufig und sind vor Vertragsabschluss an der aktuellen Richtlinie zu prüfen. Technisch sollte die Hülle vor der Auslegung der Wärmepumpe saniert werden, weil eine geringere Heizlast ein kleineres Gerät und niedrigere Vorlauftemperaturen erlaubt. Viele Eigentümer sanieren in umgekehrter Reihenfolge, weil zuerst der Kessel ausfällt; das GEG lässt das zu, der Energieberater sollte die Wärmepumpe dann aber für das künftige, gedämmte Gebäude auslegen.
Checkliste für den Materialeinkäufer
- Die Berechnung des Energieberaters mit Ziel-U-Werten je Bauteil und Heizlast nach Sanierung beschaffen.
- Jedes Bauteil in eine Konstruktion mit deklarierter Wärmeleitfähigkeit und Dicke übersetzen und Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung verlangen.
- Rohstoffpositionen (Zement, Betonstahl, Baustahl, Kupfer, Aluminiumprofile) zu einem Beschaffungspaket mit Zeugnissen 3.1 nach EN 10204 bündeln.
- Die Förderrichtlinie auf Produktanforderungen prüfen, etwa Mindesteffizienz der Wärmepumpe oder zugelassene WDVS-Systeme.
- Lieferungen um die Gerüststandzeit planen; sie ist der größte vermeidbare Kostenblock einer Fassadensanierung.
Die Richtlinie setzt den Pfad, das GEG setzt die Bauteilwerte, und die Materialliste macht aus beidem ein Gebäude, das weniger Heizkosten verursacht. Jedes der drei wird von einer anderen Stelle geprüft, und eine Sanierung, die nur zwei davon erfüllt, ist nicht fertig.
Häufige Fragen
Zwingt das GEG Eigentümer zur Sanierung eines Bestandshauses?+
Eine allgemeine Sanierungspflicht gibt es nicht. Das GEG stellt Anforderungen, wenn ein Bauteil erneuert wird, verlangt die Dämmung zugänglicher oberster Geschossdecken und Rohrleitungen und regelt neue Heizungen. Die EPBD verpflichtet den Staat, nicht den einzelnen Eigentümer, zu bestandsweiten Zielen.
Welchen U-Wert muss ein ausgetauschtes Fenster erreichen?+
Beim Austausch in einem bestehenden Wohngebäude verlangt Anlage 7 GEG einen maximalen Uw von 1,3 W/(m²·K) für das gesamte Fenster; Dachflächenfenster haben einen eigenen Grenzwert.
Welche Sanierungsmaterialien folgen Rohstoffpreisen?+
Zement, Betonstahl, Baustahl, Aluminium für Fensterrahmen und Kupfer für Heizungs- und Elektroleitungen folgen den Rohstoffmärkten; Dämmstoffe und Fenster werden von Herstellern bepreist, hängen aber an Energie- und Polymerkosten.
Physischer Rohstoffhandel und schlüsselfertiges EPC-Bauen unter einem institutionellen Dach. Jede Transaktion läuft Bank-to-Bank — niemals Vorabgebühren.
